Blog Die A1-Bescheinigung als Bürokratiemonster

Die A1-Bescheinigung als Bürokratiemonster

Selbst ohne Corona sind Dienstreisen für Beschäftigte ins europäische Ausland ein Drahtseilakt, bedingt durch das Bürokratiemonster A1-Bescheinigung.

In einigen Ländern gibt es eine Mitführungspflicht, teilweise verbunden mit hohen Bußgeldern wenn man keine Bescheinigung vorweisen kann, laut Europäischem Gerichtshof aber auch die Möglichkeit einer nachträglichen Ausstellung.

Wie das zusammenpasst, wie man eine A1-Bescheinigung beantragt und was Sie jetzt darüber wissen sollten, finden Sie unter:
http://bvmw.info/2KSgpnO

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