Herrn Dr. Sebastian Krauß, stellv. Vorsitzender der BVMW-Kommission Steuern & Finanzen und Matthias Lefarth, BVMW geben hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Überbrückungshilfen.
Fragen und Antworten zu den Überbrückungshilfen
Wenn die Kriterien des Umsatzrückgangs erfüllt sind, jedoch kein Liquiditätsengpass besteht, liegt trotzdem ein Anspruch auf Soforthilfe vor?
- Verfahren für Soforthilfe ist bereits beendet.
- Überbrückungshilfe kommt infrage, aufgrund des Umsatzrückgangs.
Zu welchen Bundesregelungen zur Beihilfe gehören die Überbrückungshilfen I und II?
- Überbrückungshilfe I fällt nicht unter die Bundesregelung Fixkosten.
- Bundesregelung Fixkosten ist nur relevant für Überbrückungshilfe II und voraussichtlich Überbrückungshilfe III.
Ist man mit einem Umsatzrückgang von 30 Prozent, auch ohne Liquiditätsengpass für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt?
- Grundsätzlich ist man ab einem Umsatzrückgang von 30% antragsberechtigt.
- Ob die Voraussetzung für die Fixkostenregelung erfüllt ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Kommt es bei den Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III auf den Umsatz oder den Zahlungseingang an?
- Grundsätzlich ist die Leistungserbringung relevant.
- Möglich ist, dass es für die Überbrückungshilfe III eine Wahlmöglichkeit gibt, zwischen Leistungszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt.
Gibt es Ansprüche auf Überbrückungshilfen für Unternehmen, die im Januar 2020 gegründet wurden?
- Kein Anspruch auf Überbrückungshilfe II.
- Finale Regelungen für die Überbrückungshilfe III stehen noch nicht fest, eventuell ergibt sich ein Anspruch durch Sonderregeln für besonders junge Unternehmen.
- Möglicher Anspruch auf November/Dezemberhilfen falls ein mittelbarer Umsatzeinbruch von 80% mit einem Unternehmen, das von der Schließung betroffen ist, gegeben ist.
Sind Sozialversicherungsbeiträge förderfähige Ausgaben bei der Überbrückungshilfe I?
- 20% der Fixkosten gelten pauschal als Personalfixkosten und sind anrechenbar.
Kann man die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen, wenn man die Soforthilfe erhalten hat?
- Ja, diese Möglichkeit besteht.
Die Berechnung des prozentualen Umsatzes erfolgt monatlich. Erfolgt die komplette Beantragung nur für den Zeitraum Januar bis Juni oder kann die Beantragung auch monatlich oder quartalsweise erfolgen?
- Antragsverfahren noch nicht zugänglich, deshalb gibt es noch keine genaueren Informationen dazu.
Wenn sich zum Vergleichsmonat des Vorjahres die Struktur der Einnahmen geändert hat, muss das im Einzelnen herausgerechnet werden?
- Höhe des Umsatzes wird verglichen.
- Einzelne Sondereffekte werden nicht berücksichtigt.
Kann ein Unternehmen, das 2018 gegründet wurde, jedoch erst ab Juni 2019 Umsatz macht, Überbrückungshilfe III beantragen?
- Sonderregelungen für zeitliche Perspektiven stehen noch nicht fest.
Darf bei der November/Dezemberhilfe Gewinn gemacht werden? Wie sind die Betrachtungszeiträume?
- Es ist möglich bis zu 75% der Vorjahresumsätze zu erhalten, falls das Unternehmen direkt oder indirekt von der Pandemie betroffen ist. Entscheidend bei der Zumessung ist, wie viel Umsatz man gemacht hat. Hat ein Unternehmen z.B. 30% des Vorjahresumsatzes gemacht, kann es sich maximal 70% erstatten lassen.
- Wahlrecht beim Referenzumsatz: Entweder den durchschnittlichen Jahresumsatz des letzten Jahres oder den Umsatz der Vergleichsmonate im Vorjahr.
- Wahlrecht allerdings nicht für alle Unternehmen.
Muss ein Unternehmen, das die Soforthilfe in Anspruch genommen hat, ohne dass ein Liquiditätsengpass bestand, den vollen Betrag zurückzahlen?
- Es ist möglich den Unternehmerlohn zu behalten, selbst wenn man keinen Liquiditätsengpass hatte.
Zählen externe Beraterkosten zu den Fixkosten?
- Unterschiedlich. Steuerberater (besonders für die Beantragung) könnten geltend gemacht werden.
Zählen bei der Berechnung des Umsatzes die Rechnungen oder die Auftragseingänge?
- Grundsätzlich wird auf den Leistungszeitraum abgestellt.
- „Ist-Versteurer“ hat ein Wahlrecht, ob er auf den Leistungszeitpunkt abstellt oder auf den Zahlungszeitpunkt.
Wenn ein Unternehmen mehrere Bereiche hat, z.B. Handel, Gastro usw., wird dann für die Novemberhilfe der komplette Umsatz betrachtet oder kann die 75% Hilfe nur für einen Bereich beantragt werden?
- Bei sogenannten Mischunternehmen wird unterschieden, da es ja möglich ist, dass manche Geschäftsbereiche nicht von einer Schließung betroffen sind.
Wann kann ein Solounternehmer die Neustarthilfe beantragen?
- Voraussichtlich am 10. Februar.
Falls Kosmetikerinnen ihre Produkte außer Haus verkaufen und kaum Fixkosten haben, entsteht trotzdem ein Anspruch auf November/Dezemberhilfe?
- Die Fixkosten haben keinen Einfluss auf die November/Dezemberhilfen.
- Falls das Unternehmen direkt von den Maßnahmen des Lockdowns betroffen ist, entsteht ein Anspruch.
- Umsätze durch außer Haus Verkauf sind anzurechnen.
Zählt das Geschäftsführergehalt als Unternehmerlohn?
- Nein, das Geschäftsführergehalt zählt nicht als Unternehmerlohn.
Falls man einen Teil der Mieten für die Monate März bis Mai 2020 erst später bezahlt hat, gelten diese Kosten trotzdem als Fixkosten für die Überbrückungshilfe I für den Zeitraum März bis Mai?
- Es besteht durchaus die Möglichkeit, diese Fixkosten anrechnen zu lassen.
- Nähere Rücksprachen mit einem Steuerberater sind aber nötig.
FAQs des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finden Sie unter folgenden Links:
FAQs der Bundessteuerberaterkammer finden Sie unter folgenden Links: